Wenn Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, ersuchen wir um rechtzeitige Absage, mindestens 48 Stunden vor dem Termin. Wenn Ihre Absage innerhalb dieser 48 Stunden fällt oder Sie zu einem Termin unangekündigt nicht erscheinen, bitten wir um Verständnis, das die geleistete Anzahlung verfällt. Dies gilt auch im Krankheitsfall.